wusstest-du.de bewertung und analyse

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Title Wusstest Du - täglich
Description Zufall Kalender... Kategorien Bestenliste Weiterempfehlen Vorschlag einreichen Gästebuch Zurück Vor Wusstest du, eingetragen am 23.12.2009 dass man vor Ve
Keywords wusstest du, dass, wusstest-du.de, verkehr, videoüberwachung, schutz, grundgesetzt, persönlichkeitsrecht, verletzt, tatbestand, urteil
Server Information
WebSite wusstest-du faviconwusstest-du.de
Host IP 81.169.132.50
Location Germany
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wusstest-du.de bewertung
Euro1,102
Zuletzt aktualisiert: 2022-10-17 23:03:28

wusstest-du.de hat Semrush globalen Rang von 39,309,385. wusstest-du.de hat einen geschätzten Wert von € 1,102, basierend auf seinen geschätzten Werbeeinnahmen. wusstest-du.de empfängt jeden Tag ungefähr 551 einzelne Besucher. Sein Webserver befindet sich in Germany mit der IP-Adresse 81.169.132.50. Laut SiteAdvisor ist wusstest-du.de sicher zu besuchen.

Verkehr & Wertschätzungen
Kauf-/Verkaufswert Euro€1,102
Tägliche Werbeeinnahmen Euro€20,387
Monatlicher Anzeigenumsatz Euro€7,163
Jährliche Werbeeinnahmen Euro€551
Tägliche eindeutige Besucher 551
Hinweis: Alle Traffic- und Einnahmenwerte sind Schätzungen.
DNS Records
Host Type TTL Data
wusstest-du.de. A 1800 IP: 81.169.132.50
wusstest-du.de. NS 150 NS Record: ns3.stratoserver.net.
wusstest-du.de. NS 150 NS Record: ns4.stratoserver.net.
wusstest-du.de. MX 1800 MX Record: 10 wusstest-du.de.
HtmlToTextCheckTime:2022-10-17 23:03:28
Zufall Kalender... Kategorien Bestenliste Weiterempfehlen Vorschlag einreichen Gästebuch Zurück Vor Wusstest du, eingetragen am 23.12.2009 dass man vor Verkehrskontrollen per Videoaufnahme gesetzlich geschützt ist? Immer wieder steht die "Rennleitung" mit der Videokamera zum Beispiel auf Brücken und überwacht den Verkehr. Ungünstig für diejenigen Fahrer, die zu schnell unterwegs sind oder den Abstand nicht einhalten? Nein! Nach einem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts, dem höchsten, deutschen Gericht, darf eine Verwertung von Videomaterial bei einer routinemäßigen Verkehrsüberwachung per Video nicht verwertet werden. Ausschlaggebend sind hier die Persönlichkeitsrechte der Verkehrsteilnehmer, die durch das Grundgesetz geschützt sind. Sollte man durch Videoüberwachung im Verkehr aufgezeichnet werden, kann man einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, dass verletzt wird, durchsetzen und geltend machen. Eine weitere Auswertung des Videos zu Lasten des Fahrers ist dadurch
HTTP Headers
HTTP/1.1 301 Moved Permanently
Date: Tue, 28 Jun 2022 08:32:14 GMT
Server: Apache
Location: https://wusstest-du.de/
Content-Type: text/html; charset=iso-8859-1

HTTP/1.1 200 OK
Date: Tue, 28 Jun 2022 08:32:14 GMT
Server: Apache
X-Powered-By: PHP/7.3.5
X-Powered-By: PleskLin
Content-Type: text/html; charset=UTF-8